ZWEIFEL ZUR ESTA?

  • WAS IST DIE GENEHMIGUNG ESTA?

Die ESTA-Genehmigung, auch bekannt als “Elektronisches System zur Reisegenehmigung” ist eine spezielle Konzession ausgestellt vom Department of Homeland Security (Ministerium für Heimatschutz der Vereinigten Staaten) wer Bürger aus Ländern, die dem Visa Waiver Program (“visumfreies Reisen”- Programm) angehören, beantragen und erhalten kann, um in die Vereinigten Staaten reisen zu dürfen, ohne dass ein Nichteinwanderungsvisum erforderlich ist.

  • WELCHE LÄNDER GEHÖREN DEM VISA WAIVER PROGRAMM AN?

Die Länder, die dem Visa Waiver Program (“visumfreies Reisen”- Programm) angehören, sind: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Chile, Kroatien, Polen, Tschechien Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, Republik Malta, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan und Vereinigtes Königreich

  • WAS MACHT DIE AMERIKANISCHE BOTSCHAFT DAFÜR?

Die US-Botschaft spielt eine wichtige Rolle bei der bürokratischen Abwicklung des ESTA-Verfahrens (Electronic System for Travel Authorization) für Bürger, die in die Vereinigten Staaten reisen möchten. Die US-Botschaft genehmigt oder lehnt ESTA-Anträge auf der Grundlage der vom US-Heimatschutzministerium festgelegten Kriterien ab und teilt das Ergebnis des ESTA-Antrags der ESTA-Hilfsagentur oder den Reisenden umgehend mit, normalerweise innerhalb von 72 Stunden.

  • WELCHE SIND DIE UNBEDINGT NOTWENDIGEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINHOLUNG DER ESTA-GENEHMIGUNG?

Zusätzlich zur Staatsbürger eines der Länder, die dem Visa Waiver Program angehören (“visumfreies Reisen”- Programm), um die ESTA-Genehmigung zu erhalten, ist unbedingt erforderlich:

  • im Besitz eines elektronischen Reisepasses sein, dessen Gültigkeit den gesamten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten umfasst. Elektronische Reisepässe müssen einen Mikrochip mit den biometrischen Daten des Inhabers und einen alphanumerischen Identifikationscode enthalten
  • reisen in die Vereinigten Staaten für Tourismus, Geschäft oder auf dem Weg zu einem anderen Zielort
  • in den Vereinigten Staaten für bis zu 90 Tage zu bleiben, auch wenige Tage “overstay” können schwerwiegende Folgen haben, wie z.B. die Unmöglichkeit eines zukünftigen Zugangs zu den Vereinigten Staaten oder die Inhaftierung in schwereren Fällen
  • Neben der Buchung des Hinflugtickets müssen Sie auch eine Rückflugticketbuchung haben
In Ermangelung einer der oben genannten Anforderungen ist es notwendig, ein Nichteinwanderungsvisum zu beantragen

  • KANN ICH, SOBALD ICH DIE GENEHMIGUNG ERHALTEN HABE, IN DIE VEREINIGTEN STAATEN EINREISEN?

Der Erhalt der ESTA-Genehmigung ermöglicht Ihnen den Zugang zu den Transportmitteln, dem Flugzeug oder dem Schiff zur Abreise in die Vereinigten Staaten, garantiert jedoch NICHT allein die Einreise in die Vereinigten Staaten

Bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten entscheidet ein Zollbeamter und ein Grenzschutzbeamter auf der Grundlage der Grundsätze des Visa Waiver Program und der Gesetze der Vereinigten Staaten, ob der Reisende aufgenommen werden soll oder nicht

  • WIE IST DIE GÜLTIGKEIT DER ESTA GENEHMIGUNG?

Die ESTA-Genehmigung gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des elektronischen Reisepasses

  • WANN IST ES ANGEBRACHT, DIE ESTA GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN?

Obwohl der Zoll und der Grenzschutz empfehlen, dass Sie mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt in die Vereinigten Staaten die ESTA-Abfertigung beantragen sollen, kann Ihr Antrag bis einige Stunden vor der Abreise gestellt werden.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, den Zeitpunkt der Anfrage mit genügend Vorlaufzeit zu stellen, damit Sie auf alle eventuell auftretende Schwierigkeiten reagieren können.

  • MÜSSEN KINDER UND MINDERJÄHRIGE DIE ESTA-GENEHMIGUNG NUTZEN?

Für alle Minderjährigen (einschließlich Kleinkinder, die ohne Ticket reisen) ist ihre ESTA-Genehmigung auf der Grundlage ihrer E-Passdaten erforderlich


  • WIE KANN ICH DIESEN ANTRAG BEZAHLEN?

Bei der Online-Beantragung eines US-Visums hat die Zahlungssicherheit oberste Priorität. Wir bieten mehrere zuverlässige und bequeme Zahlungsoptionen an, um den Vorgang einfach und sorgenfrei zu gestalten.
Sie können wählen mit:
Kredit-/Debitkarte: Wir akzeptieren alle gängigen Kredit- und Debitkarten wie Visa, Mastercard, Maestro, American Express und V Pay und gewährleisten so sichere und verschlüsselte Transaktionen.
Online-Zahlungsdienste: Für zusätzlichen Komfort und Flexibilität bieten wir auch digitale Zahlungsoptionen wie Stripe an.
Unser Ziel ist es, den ESTA-Antragsprozess einfach, schnell und sorgenfrei zu gestalten.

  • SIND DIE VON MIR ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN DATEN UND INFORMATIONEN SICHER? - SIND MEINE KARTENDATEN SICHER?

Die Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden von unserer Website gesammelt, von unseren Betreibern verifiziert und dann über SSL (Secure Sockets Layer) Datenverschlüsselungs-und Authentifizierungssysteme an Department of Homeland Security weiter geleietet

Debit- und Kreditkartendaten werden in keiner Weise gespeichert, da sie ausschließlich von Zahlungssystemen mit den höchsten Sicherheitssystemen (PCI-DSS) verarbeitet werden

  • BÜRGER, DIE EINEM DER 40 OBEN AUFGEFÜHRTEN LÄNDER ANGEHÖREN, KÖNNEN AUS EINEM DER FOLGENDEN GRÜNDE KEINE ESTA-GENEHMIGUNG BEANTRAGEN:

  • Sie haben keinen E-Pass eines (mit Chip)
  • Absicht, in den USA zu arbeiten, bezahlt oder unbezahlt, einschließlich als Au-Pair-Mädchen oder Praktikant
  • Ich beabsichtige, länger als 90 Tage in den USA zu bleiben
  • Beabsichtigen Sie, eine Schule oder Universität in den Vereinigten Staaten zu besuchen
  • Sie haben derzeit oder zuvor eine Green Card (Status als legaler ständiger Wohnsitz) besessen und diese nicht offiziell durch Unterzeichnung des ulars I-407 bei einer Botschaft oder Grenze aufgegeben
  • In den letzten fünf Jahren wurde ihnen die Aufnahme in die Vereinigten Staaten verweigert oder sie wurden aus den Vereinigten Staaten abgeschoben
  • Ihnen wurde ein US-Visum aufgrund einer anderen Unzulässigkeit als 221 (g) oder 214 (b) des Immigration and Nationality Act verweigert
  • Wurden jemals wegen einer Straftat oder eines Verbrechens (einschließlich Drogenhandels) verhaftet oder verurteilt
  • Sie wurden von einer schweren, übertragbaren Krankheit heimgesucht oder sind Drogenabhängige oder Drogenabhängige
  • An der Verfolgung von Personen teilgenommen haben, die unter der Kontrolle der deutschen NS-Regierung stehen
  • Waren jemals Mitglieder oder Vertreter einer terroristischen Organisation
Reisende, die unter eine oder mehrere dieser Kategorien fallen, sind nicht unbedingt für die Einreise in die USA nicht berechtigt, müssen jedoch vor der Einreise in die USA ein Visum beantragen und erhalten
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